Zweitwohnungssteuer

Die Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres eine Zweitwohnung innehat.

Kurtaxenpauschale

Inhaber einer Zweitwohnung entrichten unabhängig von Dauer und Häufigkeit eine pauschale Jahreskurtaxe. Diese beträgt ab dem 01.01.2023 pro Erwachsener 72,- € und für Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lenbensjahrs) 21.- €.
Kinder (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) erhalten die Jahreskurkarte kostenlos.

Mit der Jahreskurkarte erhalten Sie freie Eintritte, Ermäßigungen und kostenlose Verleihangebote.
Das gesamte Angebot ist im Gästekarten-Flyer (492 KB) ersichtlich: