Ausschankgenehmigung

Boi, Maike
Einwohnermeldeamt / Standesamt
Telefon: 0 76 55 / 801 - 20
Fax: 0 76 55 / 801 - 6020
boi@feldberg-schwarzwald.de
Raum: Bürgerbüro bei der Tourist-Information

Eine Gestattung zum Ausschank wird für einen vorübergehenden, zeitlich eng begrenzten Verkauf von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ausgestellt.
Für den Betrieb eines gastronomischen Betriebes aus besonderem Anlass (z.B. Dorffest, Weihnachtsmarkt, Fasnacht etc.) besteht
die Möglichkeit für beschränkte Zeit (1-4 Tage) und auf Widerruf eine vereinfachte Erlaubnis, eine sogenannte Gestattung, zu erhalten.
Eine Gestattung kostet für den ersten Tag 15,- EUR und für jeden weiteren Tag je 5,- EUR.
Bitte schriftlich beantragen!

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79868 Feldberg

Telefon 07655 801-0
Fax 07655 801-45
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