Anmeldung zur Eheschließung
Telefon: 0 76 55 / 801 - 20
Fax: 0 76 55 / 801 - 6020
boi@feldberg-schwarzwald.de
Raum: Bürgerbüro bei der Tourist-Information
Sie möchten heiraten?
Zunächst erfolgt die Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot) bei dem Standesamt in dessen Bezirk Sie oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Unter mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Beispiel:
Sie wohnen in Feldberg und Ihre Braut/Ihr Bräutigam wohnt in Berlin, so können Sie wahlweise beim Standesamt in
Feldberg oder in Berlin die Ehe anmelden.
Wenn Sie in Feldberg heiraten wollen, obwohl keiner von Ihnen hier wohnt bzw. gemeldet ist, kann das Standesamt bei dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben uns ermächtigen hier die Eheschließung vorzunehmen.
Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigt das Standesamt verschiedene Unterlagen, anhand derer festgestellt werden kann,
ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen. Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von jedem Einzelfall.
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn es für beide Verlobten die erste Ehe ist, beide volljährig und deutsche Staatsangehörige sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung, welche Sie bei der Meldebehörde
Ihres Hauptwohnsitzes erhalten
- Beglaubigte Abschrift des Familienbuches Ihrer Eltern
wenn ihre Eltern nach dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern bzw. nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben, so erhalten Sie diese beglaubigte Abschrift beim Standesamt des Heiratsortes der Eltern.
Hinweis: Nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch.
- Abstammungsurkunde
Wenn ihre Eltern vor dem 01.01.1958 geheiratet haben oder Sie
nichtehelich geboren oder adoptiert wurden, so erhalten Sie diese Urkunde beim Standesamt
Ihres Geburtsortes.
- Evtl. Diplom- oder Promotionsurkunde
Falls Sie einen akademischen Grad besitzen und wünschen,
dass dieser in die Heiratsurkunde eingetragen wird, so legen Sie
diese Urkunde im Original oder in Form einer beglaubigten Fotokopie vor.
Die Aufenthaltsbescheinigung, die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, sowie die Abstammungsurkunde dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Auf jeden Fall sollten sie sich vorab persönlich erkundigen,
wenn Sie oder Ihre Verlobte/Ihr Verlobter
schon verheiratet war,
eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
nicht im Bundesgebiet geboren ist,
gemeinsame Kinder bzw. Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind
