An- und Abmeldung Hund(e)
Telefon: 0 76 55 / 801 - 27
Fax: 0 76 55 / 801 - 6027
kaefer@feldberg-schwarzwald.de
Raum: 2.1
Anmeldung:
Wer in der Gemeinde Feldberg einen über drei Monate alten
Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen. Bei der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke.
Steuerbefreiung:
Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber und sonstiger hilfebedürftiger Personen dienen sowie Hunden, welche die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Abmeldung:
Ist der Hund ist verstorben, der Hundehalter ist in eine andere Gemeinde verzogen oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, ist dies im Rathaus Feldberg innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.
Haben Sie Ihren Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
Wer eine Hundehaltung der Gemeinde nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
