Abwasserbeitrag
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Raum: 2.2
Für die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung wird vom Grundstückseigentümer ein Abwasserbeitrag erhoben. Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung ist das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) und die Abwassersatzung der Gemeinde.
Mit dem Beitrag wird ein Teil der Kosten für die Anschaffung, die Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasserbeseitigung gedeckt.
